Kredite an Mitarbeiter kleiner Unternehmen

Der gehaltsgesicherte Kredit für Mitarbeiter kleiner Unternehmen (Unternehmen mit weniger als 15 Mitarbeitern) ist eine weniger verbreitete Finanzierungslösung als die für öffentliche oder private Mitarbeiter großer Unternehmen. Dies liegt daran, dass das von den Kreditinstituten wahrgenommene Risiko angesichts der geringeren wirtschaftlichen und finanziellen Stabilität, die kleine Unternehmen kennzeichnen
kann, höher ist .

Hier sind die spezifischen Funktionen und Anforderungen für diese Kategorie:

Besonderheiten der Gehaltsüberweisung für Arbeitnehmer

Kleinunternehmen

1. Vom Gehalt einbehaltene Rate: Wie bei jedem gehaltsgesicherten Darlehen darf die monatliche Rate 20 % (ein Fünftel) des Nettogehalts des Arbeitnehmers nicht übersteigen.

2. Maximale Laufzeit: 120 Monate (10 Jahre).

3. Stärkere Restriktionen: Kreditinstitute legen bei der Risikobewertung strengere Maßstäbe an und achten dabei insbesondere auf die Solidität des Unternehmens und die Stabilität des Arbeitsverhältnisses.

4. Versicherungspflicht:

○ Lebensrisiko: Obligatorische Absicherung für alle Fälle.
○ Beschäftigungsrisiko: Unverzichtbar zur Absicherung bei Arbeitsplatzverlust oder Firmeninsolvenz.

5. Höhere Zinssätze: Aufgrund des höheren Risikos können die angewandten TAN und APR höher sein als bei Krediten, die Mitarbeitern größerer Unternehmen gewährt werden.

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Hauptanforderungen:

1. Stabilität des Vertrags:

○ Der Arbeitnehmer muss unbefristet angestellt sein.

○ Einige Institutionen verlangen möglicherweise eine längere Betriebszugehörigkeit (12–24 Monate im Vergleich zu den üblichen 6–12 Monaten bei größeren Unternehmen).

2. Geschäftssolidität:

○ Das Unternehmen muss eine finanzielle Gesundheit mit guter Wirtschaftsleistung und Betriebskontinuität nachweisen.

○ Bei Unternehmen mit weniger als 15 Mitarbeitern ist das wahrgenommene Risiko höher, insbesondere in Wirtschaftssektoren mit hoher Volatilität.

Vom Arbeitnehmer angeforderte Dokumente

1. Persönliche Unterlagen:
○ Gültiger Personalausweis.
○ Steuernummer oder Gesundheitskarte.
○ Aufenthaltserlaubnis (für Nicht-EU-Bürger).
2. Arbeitsunterlagen:
○ Die letzten 3 Gehaltsabrechnungen.
○ Einzelbescheinigung (CU) des laufenden oder vorherigen Jahres.
○ Kontoauszug (kann zur Überprüfung der Regelmäßigkeit von Gehaltsgutschriften angefordert werden).

●  Unterschiede im Vergleich zu NoiPA :

● Nicht alle MEF-Mitarbeiter werden von NoiPA verwaltet. In diesem Fall interagieren die Kreditinstitute für die Verfahren direkt mit der Verwaltung, der sie angehören.